BSG zur Scheinselbständigkeit – Honorar als gewichtiges Indiz
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Das Bundessozialgericht stellt mit Urteil vom 31. März 2017 auch auf die Honorarhöhe bei der Beurteilung von Scheinselbständigkeit ab. In dem vorliegenden Fall wurde die Tätigkeit eines Heilpädagogen beurteilt, der im Auftrag eines Landkreises in Bayern als Honorarkraft Hausbesuche machte. … Weiter