Eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen – BFH nun strenger als die Finanzverwaltung
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Wurde ein Gesellschafter als Bürge oder andere Finanzierungshilfen des Gesellschafters mit eigenkapitalersetzendem Charakter zur Bewältigung einer Unternehmenskrise in Anspruch genommen, dann führte dies beim Gesellschafter bisher zu nachträglichen Anschaffungskosten und im Falle einer Insolvenz zu entsprechend erhöhten steuerlichen Auflösungsverlusten beim … Weiter