Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe bereits ab 2014
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Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 31. August 2018 ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume bereits ab 2014 geäußert. Das Finanzamt hatte die Vollziehung von Einkommensteuernachforderungen … Weiter