Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme sind nachträgliche Anschaffungskosten
Veröffentlicht in: Allgemein
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Im Streitfall hatte ein GmbH-Gesellschafter eine Bürgschaft … Weiter