Aktuelles/

Fachlicher Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges (IDW, 4. Update)

Victoria WüllnerSteuer- und Prüfungsassistentin
Wirtschaftsprüfung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat das vierte Update des Fachlichen Hinweises der „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung“ veröffentlicht.

Das IDW hatte bereits kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine den ersten Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht. Zwischenzeitlich ist dieser weitergehend aktualisiert und ergänzt worden.

Das Update umfasst vier weitere Fragen und Antworten, die in den Fachlichen Hinweis aufgenommen werden. Einerseits betreffen die neuen Fragen die handelsbilanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Wärme bei Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Andererseits werden drei Punkte thematisiert, die für IFRS-Bilanzierer - im Hinblick auf den Abschluss 31.12.2022 - relevant sein können.

Dabei geht es um folgende Fragen:

  • Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten
  • Anwendung der sogenannten "own use exemption" bei Energiebeschaffungsverträgen (zur "own use exemption: IAS 39.5 schreibt vor, dass Verträge, die zum Zweck des tatsächlichen Empfangs oder der Lieferung von nicht-finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf abgeschlossen wurden und weiter behalten werden, vom Anwendungsbereich des IAS 39 ausgeschlossen sind, also nicht als Finanzderivate behandelt werden. Solche Verträge werden in der Literatur als „own use contracts" bezeichnet, jedoch ist die "own use exemption" nicht zwangsläufig für jeden "own use contract" einschlägig)
  • Szenariobetrachtung im Rahmen der Ermittlung von Wertminderungen nach IFRS 9 vs. Sensitivitätsangaben nach IAS 1.

Den aktualisierte Hinweis des IDW: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022) finden Sie hier.

Victoria WüllnerSteuer- und Prüfungsassistentin