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EuGH - zu hoher Umsatzsteuerausweis in einer Rechnung an Endverbraucher

Matthias MüllerRechtsanwalt und Steuerberater
Rechtsprechung Steuern

Es kommt nicht selten vor, dass die ausgewiesene Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausgewiesen ist. Wäre gar keine Steuer angefallen oder ist die Steuer zu hoch berechnet, schuldet der Unternehmer regelmäßig auch die zu hohe bzw. in der Rechnung falsch ausgewiesene Steuer

In einem vom EuGH entschiedenen Fall (Urteil vom 08.12.2022 – C 378/21 – P GmbH) hat das Gericht nun erkannt, dass der Unternehmer die vereinnahmte Steuer dann nicht schuldet, wenn der Leistungsempfänger kein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer sondern Endverbraucher war.

Denn in solchen Fällen, so der Gerichtshof, ist das staatliche Steueraufkommen nicht gefährdet; der Leistungsempfänger kann die Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Deshalb darf der Unternehmer die unberechtigt ausgewiesene Steuer so lange behalten, bis der Leistungsempfänger bemerkt, dass er gar keine Steuer schuldete und diese nach Bereicherungsgrundsätzen zurückverlangt.    

 

Matthias MüllerRechtsanwalt und Steuerberater