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Geldwäschebekämpfung: Liste der Hochrisikoländer aktualisiert

Dr. Tobias ReiterWirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wirtschaftsprüfung Steuern

Mit Mitteilung vom 21. Oktober 2022 hat die FATF die Liste jener Länder, die unter ihrer Beobachtung stehen (sog. „Graue Liste“), aktualisiert.

 

Die im Jahr 1989 gegründete Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Für diesen Bereich setzt sie Standards („International Standards on Combating Money Laundering and the Financing of Terrorism & Proliferation - The FATF Recommendations"). Zugleich fördert sie die weltweite Verbreitung dieser Standards und überprüft deren Umsetzung in ihren Mitgliedstaaten. Obwohl die Standards als nicht unmittelbar bindendes Recht ("soft law") keine unmittelbare Wirkung entfalten, haben sie ca. 200 Staaten für sich als verbindlich und bindend anerkannt. 

Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.

DieSchwarze Listeder FATF listet dabei Länder auf, die als nicht kooperativ im Hinblick auf die globalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angesehen werden. 

Die Graue Liste beinhaltet Länder, die derzeit nicht in der Lage sind, die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche, Proliferationsfinanzierung und Terrorismusfinanzierung nachzuweisen. Steht ein Land auf der grauen Liste, bedeutet dies, dass es der Überwachung durch die FATF unterliegt. Es verpflichtet sich dazu, identifizierte strategische Mängel innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zu beheben.  

Mit Mitteilung vom 21. Oktober 2022 hat die FATF kürzlich die Liste jener Länder, die unter ihrer Beobachtung stehen (Graue Liste), aktualisiert. Sie umfasst nun folgende Länder: Albanien, Barbados, Burkina Faso, die Cayman-Inseln, die Demokratische Republik Kongo (neu), Gibraltar, Haiti, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Mali, Marokko, Mosambik (neu), Panama, Philippinen, Senegal, Südsudan, Syrien, Tansania (neu), Türkei, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate. Nicht mehr unter Beobachtung stehen Nicaragua und Pakistan. Die regelmäßig aktualisierte Graue Liste finden Sie auch auf der Homepage der FATF. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Hier wurde der Iran neu aufgenommen.
 

Hinweis:

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) haben Verpflichtete zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn ein höheres Risiko vorliegt. Ein höheres Risiko liegt gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG insbesondere dann vor, wenn es sich bei einem Vertragspartner des Verpflichteten oder bei einem wirtschaftlich Berechtigten um eine natürliche oder juristische Person handelt, die in einem von der Europäischen Kommission nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelten Drittland mit hohem Risiko niedergelassen ist. Nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete sollten die Liste der EU-Kommission stetig im Blick behalten.

Dr. Tobias ReiterWirtschaftsprüfer und Steuerberater