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Insolvenzrecht – Zahlungsunfähigkeit bei streitigen Verbindlichkeiten

Matthias MüllerRechtsanwalt und Steuerberater
Rechtsprechung

Der BGH hat sich zur Frage geäußert, ob bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch Zahlungsverpflichtungen aus Verbindlichkeiten, über deren Bestehen ein Rechtsstreit anhängig ist, zu berücksichtigen sind.

Mit Urteil vom 24.02.2022, IX ZR 250/20,  hat sich der BGH zu der Frage geäußert, ob bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch Zahlungsverpflichtungen aus Verbindlichkeiten, über deren Bestehen ein Rechtsstreit anhängig ist, zu berücksichtigen sind.

Der BFH lässt die Zahlungsverpflichtungen bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit außer Betracht, wenn die dem Rechtsstreit zugrundeliegende Frage höchstrichterlich ungeklärt ist, der Schuldner also eine realistische Chance hat, den Rechtstreit zu gewinnen.

Damit ist der Geschäftsführer gefordert, vom beauftragten Prozessvertreter eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage über die Verbindlichkeit zu erbitten und dessen Auskunft zur höchstrichterlichen Beurteilung der streitigen Rechtsfrage zu dokumentieren.

Matthias MüllerRechtsanwalt und Steuerberater