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Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Breitbandausbaus der EU-Kommission

Dr. Tobias ReiterWirtschaftsprüfer und Steuerberater
Öffentlicher Sektor Telekommunikation

Die Europäische Kommission wendet sich mit dem am 23.02.2023 veröffentlichten Maßnahmenpaket über Vorhaben zur Unterstützung des digitalen Wandels in der Europäischen Union an die europäische Telekommunikationsbranche. Der Gigabit Act soll neue Standards beim Bau und Betrieb von digitalen Gigabit-Netzen schaffen.

Die Maßnahmen umfassen neben der Verpflichtung von OTT-Anbietern (Netflix, Google, Amazon etc.) zur kostenpflichtigen Teilhabe an bestehenden Netzinfrastrukturen nationaler Telekommunikationsanbieter und einer öffentlichen Konsultation zur Zukunft der Telekommunikationsbranche insbes. den sog. Gigabit Infrastructure Act (nachfolgend „Gigabit Act“), der u.a. die Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten („Kostensenkungsrichtlinie“) ersetzen soll.

Durch eine verstärkte Ausrichtung auf digitale Hochgeschwindigkeitsnetze soll die wachsende Nachfrage nach schnelleren, zuverlässigeren datenintensiven Verbindungen in den nächsten Jahren Rechnung getragen werden.

Der Gigabit Act soll neue Standards beim Bau und Betrieb von digitalen Gigabit-Netzen schaffen und dazu insbesondere

  • den Verwaltungsaufwand sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Gigabit-Netzen u.a. durch vereinfachte Genehmigungsverfahren („Genehmigungsfiktion“ nach Zeitablauf) reduzieren,
  • Im Rahmen der Errichtung der Infrastruktur die Koordinierung der Bauarbeiten zwischen den einzelnen Netzbetreibern verbessern,
  • sicherstellen, dass die betreffenden Akteure Zugang erhalten,
  • gewährleisten, dass alle neuen oder grundlegend renovierten Gebäude, außer in Ausnahmefällen, mit Glasfaserleitungen bis zum Netzabschlusspunkt in der Wohnung des Endnutzers ausgestattet werden („fibre ready“), um zukunftsfähige Anschlussdienste nutzen zu können und
  • klarstellen, dass Netze öffentlicher Stellen zu den fokussierten Infrastrukturen gehören sollen.

Auch Anbieter physischer drahtloser Infrastrukturen wie Mastunternehmen sollen erfasst sein, um u.a. die Voraussetzungen einer weitgehenden 5G-Netzabdeckung zu schaffen.

Dr. Tobias ReiterWirtschaftsprüfer und Steuerberater