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Sind virtuelle Mitgliederversammlungen möglich?

Niels Hub-StriesowWirtschaftsprüfer und Steuerberater
Gesetzgebung

Der Bundesrat billigt das Gesetzt zur Legitimierung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

Am 3. März billigte der Bundesrat ein Gesetzt zur Legitimierung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Dieses gilt ebenso für Sitzungen der Vereins- und Stiftungsvorstände sowie anderer Organe.

Hiernach ist vorgesehen, dass künftig jeder Verein auch ohne Satzungsermächtigung hybride Mitgliederversammlungen und Sitzungen der Vereins- und Stiftungsvorstände durchführen kann.


Auch rein virtuelle Sitzungen sind möglich. Allerdings nur sofern die Mitglieder der betroffenen Organe dieses beschließen. Eine entsprechende Satzungsanpassung ist nicht erforderlich. Ein solcher Beschluss ist mit der für einfache Beschlüsse vorgesehenen Mehrheit zu fassen (i.d.R. einfache Mehrheit).


Wichtig: Bei der Einladung zu einer Hybriden oder virtuellen Versammlung muss angegeben werden, wie Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden können.

Niels Hub-StriesowWirtschaftsprüfer und Steuerberater