Kompetenzen /

Steuerberatung


Die Steuergesetzgebung ändert sich ständig – umso wertvoller ist es, einen erfahrenen Experten an seiner Seite zu wissen. Mit unserem Team an Spezialisten sind wir in allen Steuerfragen gut aufgestellt und behalten den Überblick.

Wir kennen uns aus.

Wie wichtig eine akkurate Finanzbuchhaltung ist, wusste bereits der italienische Mönch Luca Pacioli. Vor über 500 Jahren notierte er seine Erkenntnisse über die doppelte Buchführung, auch „Venezianische Methode“ genannt. Das Prinzip, die laufenden Einnahmen den Ausgaben gegenüberzustellen, hat bis heute Bestand.

Unsere Aufgabe ist es, unsere Mandanten bei der Organisation ihrer Rechnungslegung zu unterstützen und in allen handels- und steuerrechtlichen Fragen zu beraten – sei es national oder international, in laufenden Steuerangelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung, bei Betriebsprüfungen, in Rechtsbehelfsverfahren oder vor Finanzgerichten. Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen unter anderem mit gesellschafts- und erbschaftsteuerrechtlichen Kompetenzen zur Seite. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung erfolgreicher Mittelstands- und Familienunternehmen.

square_blue

Wir helfen Ihnen bei

  • Jahresabschlüssen, Steuerbilanzen, Einnahmenüberschussrechnungen
  • der Fertigung von Steuererklärungen
  • der Prüfung von Steuerbescheiden 
  • der Korrespondenz mit dem Finanzamt 
  • der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • grenzüberschreitender Steuerberatung
  • Unternehmenserwerben, -umstrukturierungen (Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen), -gründungen oder -abwicklungen
  • allen Fragen der Rechtsnachfolge 

Dabei behalten wir stets im Blick, wie wir betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Sachverhalte im Sinne unserer Mandanten optimieren können.

Für öffentlich-rechtliche und zivil-, insbesondere familien- und arbeitsrechtliche Fragen greifen wir auf unser Netzwerk aus Rechtsanwälten unserer Schwestergesellschaft WIRTSCHAFTSRAT Recht zurück.