[ Öffentlicher Sektor / Energie & Umwelt ]

Kommunen sind dazu verpflichtet, von ihnen bewirtschaftete Gebäude mit Strom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen – dazu zählen auch Schulen. Wir haben bei der steuerlichen Optimierung der landesweiten Versorgung von Schulen mit Solarstrom unterstützt.

Ausgangssituation

Bei Liegenschaften, die der öffentlichen Hand gehören, können Vermögensverhältnisse kompliziert sein. Wie gehen Kommunen, die auf den Dächern ihrer Schulen Photovoltaik-Anlagen errichten, mit der Einspeisevergütung um? Denn diese müsste, wie beim Bürger auch, versteuert werden. Das kann die Steuerfreiheit anderer Leistungen der Kommune gefährden. In der Regel werden daher mit der Errichtung und Bewirtschaftung der Solaranlagen externe Dienstleister beauftragt. Dennoch bleibt die Problematik der korrekten Besteuerung bestehen.

Unsere Leistungen

Die öffentliche Hand agiert bei der Vermietung von Liegenschaften oft steuerfrei. Diese Steuerfreiheit soll nicht durch gesetzlich geschuldete Nebenerträge wie die Einspeisevergütung bei Solaranlagen gefährdet werden. Unter Umständen muss die Kommune auf die Erträge auch noch Umsatzsteuer bezahlen. Beides ist nicht im Sinne des Bürgers. Wir konnten die Problematik lösen, indem wir entsprechende Betreibermodelle mitgestaltet haben.

Des Weiteren haben wir beratend unterstützt:

  • beim Aufsetzen von Verträgen mit Dienstleistern
  • bei der Entwicklung und Umsetzung einer rechtssicheren Mechanik, die gewährleistet, dass Gewinne beim Dienstleister verbleiben
  • bei der Vermeidung eines Anfalls von Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Ebene der Kommune
  • bei der Ermittlung des Wertansatzes der Solaranlagen in den Jahresabschlüssen der Kommune

Resultat

Durch das von uns mitgestaltete Modell war es möglich, die Schule mit Strom aus Photovoltaik-Anlagen zu versorgen, ohne dass die Kommune umsatzsteuerpflichtig wird und mit weiteren Einkünften der Gewerbesteuer unterliegt. Die gleichen Mechanismen lassen sich ggf. auch auf andere Energiequellen, etwa Windenergie, übertragen – hier helfen wir ebenfalls, optimale Umsetzungsmöglichkeiten für Betreiber zu erarbeiten.

Das Projekt in Zahlen

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Schulen
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Jahre Vertragslaufzeit
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Mio. Euro jährliches Investitionsvolumen
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Seiten Ursprungsvertrag mit Problemstellung
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Seiten Ergänzungsvereinbarung zur Problemlösung
Euro Gewerbesteuer

[ Ansprechpartner ]

Christine Beator
Rechtsanwältin und Steuerberaterin
c.beator@wpg-wirtschaftsrat.de