[ Handel & Produzierendes Gewerbe / Familienunternehmen ]

Sie ist nicht zeitgleich mit der Steuererklärung einzureichen – allerdings kann ein Betriebsprüfer sie jederzeit einfordern: die Verrechnungspreisdokumentation. Ein Thema, so wenig beliebt wie die Verfahrensdokumentation. Wir machen beides gern. 

Ausgangssituation

Größere Unternehmen, die innerhalb internationaler Lieferketten agieren, müssen sich mit den unterschiedlichen Besteuerungen der jeweiligen Länder beschäftigen. Um hier einheitliche Grundlagen zu schaffen, werden bestimmte Verrechnungspreismethoden herangezogen. Diese müssen von Unternehmen ab einem Umsatzvolumen von 50 Mio. Euro im Einzelnen beachtet und in einer entsprechenden Dokumentation erörtert werden, um angemessene Verrechnungspreise zu finden. Das Ziel: Die Unternehmensgewinne sollen nicht in Länder verlagert werden, in denen niedrigere Steuern zu zahlen sind als in Deutschland.

Ebenso verhält es sich, wenngleich für einen anderen Zweck, mit der Verfahrensdokumentation: Durch sie lassen sich die Daten und Abläufe steuerlich relevanter Prozesse, etwa beim Einkauf, Verkauf oder in der Produktion, im Falle einer Betriebsprüfung genau zurückverfolgen.

Unsere Leistungen

Beide Dokumentationsformen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Den angemessenen Verrechnungspreis gibt es nicht. Wird er aber nachvollziehbar begründet, reduziert dies das Risiko, sich in Folge einer Betriebsprüfung erheblichen Steuernachforderungen ausgesetzt zu sehen. Es gilt also, einheitliche und somit verbindliche Preise, etwa für Managementleistungen oder Lizenzkosten, festzulegen. Ein Thema, das immer aktueller wird.

Die Verfahrensdokumentation zwingt den Unternehmer zur umfangreichen Beschreibung wichtiger Prozesse in seinem Unternehmen. Die Aufgabe wird erträglicher, wenn ein betrieblich günstiger Zeitpunkt für die Erstellung bestimmt wird und der Erstellungsprozess von Beginn an arbeitsteilig in geordneten Bahnen, mit einer klaren Zielsetzung abläuft.

Wir sind erfahren darin, Strukturen und Prozesse in größeren Unternehmen zu analysieren, zu implementieren und bei Bedarf zu optimieren.

Wir beraten bei

  • der Erstellung und Überarbeitung von Verrechnungspreis- und Verfahrensdokumentationen
  • der Herangehensweise bei komplexen Konzernstrukturen und unklaren gesetzlichen Anforderungen
  • dem Projektmanagement und der sinnvollen Strukturierung von Vorgängen
  • dem weitergehenden Aufbau eines „Tax-Compliance-Management-Systems“
  • der begleitenden steuerlichen Deklarations- und Gestaltungsberatung

Resultat

Das Gros unserer Mandanten hat die Aufgaben mit unserer Unterstützung bereits erfolgreich gemeistert und blickt etwaigen Anfragen der Finanzverwaltung nun entspannt entgegen. Denn wer eine Dokumentation erst anfertigt, nachdem sich die Betriebsprüfung angemeldet hat, gerät bei einer Frist von 60 Tagen womöglich in Zeitnot. Unternehmen sollten daher jederzeit in der Lage sein, ihre Daten, die Eingang in die Steuerbilanz finden, genau belegen zu können, um Prozesse nachvollziehbar zu machen. 

Das Projekt in Zahlen

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Euro kann die tägliche Strafe bereits ab dem ersten Tag des Verstreichens der Frist zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation betragen
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Mio. Euro ist der Höchstbetrag der Strafe – damit ist aber noch keine Steuer abgegolten!
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Tage Zeit hat regelmäßig, wer vom Betriebsprüfer aufgefordert wird, eine Verrechnungspreis- oder Verfahrensdokumentation einzureichen
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Tage beträgt die Abgabefrist für Verrechnungspreisdokumentationen, sollte es sich um außergewöhnliche Geschäftsvorfälle handeln
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im Jahr 2021 veröffentlichte und damit grundsätzlich zu berücksichtigende Schreiben des Bundesfinanzministeriums

[ Ansprechpartner ]

Dr. Tobias Reiter
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
t.reiter@wpg-wirtschaftsrat.de

Eckard Siemers
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
e.siemers@wpg-wirtschaftsrat.de