[ Öffentlicher Sektor ]

Mit der Aufgabe der Abwasserentsorgung betraute Zweckverbände arbeiten kostendeckend – sie dürfen keine Rendite erzielen. Das macht Gebührenerhöhungen sehr streitanfällig. Wir finden Lösungen für die Erhebung sachgerechter Gebühren und helfen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Ausgangssituation

Es gibt zwei Arten von Abwasser: Schmutz- und Niederschlagswasser. Ersteres fließt durch Schmutzwasserkanäle und wird geklärt, der Verschmutzungsgrad hängt vom Verbraucher ab. Niederschlagswasser fließt durch Regenwasserkanäle – die Menge hängt von der Grundstücksgröße, insbesondere der Größe der versiegelten Flächen ab. Zusammen mit Mischwasserkanälen beläuft sich die Länge des Versorgungsnetzes europaweit auf etwa das 15-fache des Erdumfangs. Die Unterhaltung dieses Netzes ist kostspielig. Bei der Berechnung der zur Finanzierung erhobenen Gebühren wird zwischen beiden Abwasserarten oft nicht unterschieden – dabei ist es nicht erlaubt, eine einheitliche Gebühr zu verlangen. In den letzten Jahren konnten wir hier eine Zunahme an Klagen aufgrund falscher Gebührenbescheide beobachten.

Unsere Leistungen

Unserer Aufgabe war es, einen größeren Abwasserzweckverband zu beraten, so dass er von einer nicht sachgerechten Erhebung hin zu gesplitteten, rechtssicheren Gebührensätzen gelangt. Das beinhaltete sowohl die Erstellung einer neuen Gebühren- und Beitragssatzung als auch die Kommunikation mit politischen Gremien. Künftig sollten die Gebühren so bemessen sein, dass sie laufende Verwaltungs- und Unterhaltungskosten decken – das impliziert auch die Verzinsung von Kapital sowie Abschreibungen.

Wir haben unseren Mandanten unterstützt bei der:

  • Erarbeitung einer rechtssicheren Gebühren- und Beitragssatzung
  • Ermittlung von Betriebskosten, Einnahmen und kalkulatorischen Kosten
  • Erstellung der Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Berechnung kalkulatorischer Kosten für künftige Investitionen
  • Präsentation vor den politischen Gremien und der Verwaltung

Resultat

Zur Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge gehört es, die Kostendeckung aller Entgelte öffentlicher Einrichtungen und Beteiligungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Wir sind in der Lage, Entgelte zu kalkulieren und Argumente für deren Angemessenheit mitzuliefern. So stellen wir eine nachhaltige Finanzierung des kommunalen Infrastrukturvermögens sicher.

Das Projekt in Zahlen

0
beteiligte Gebietskörperschaften
0
Mio. Euro investiertes Kapital der öffentlichen Hand in Abwasserinfrastruktur
0
Mio. qm entwässerte Flächen
0
Mio. m³ gereinigtes Schmutzwasser pro Jahr

[ Ansprechpartner ]

Dr. Tobias Reiter
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
t.reiter@wpg-wirtschaftsrat.de

Dr. Henrik Bremer
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
h.bremer@wpg-wirtschaftsrat.de